Zur Honorarfrage
Honorar
In Österreich ist das Honorar der Rechtsanwälte durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), das Notariatstarifgesetz (NTG) sowie den Autonomen Honorarkriterien (AHK) geregelt. Es besteht die Möglichkeit, in Rechtssachen, deren Aufwand von Vornherein abschätzbar ist, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Ebenso ist auch die Vereinbarung eines Stundensatzes zulässig. Die Abrechnung kann nach Einzelleistung, Einheitssatz, Stundensatz oder eben mittels Pauschalhonorar erfolgen. Die Festlegung der Honorarabrechnung erfolgt grundsätzlich beim Erstgespräch. In bestimmten Fällen kann bei Gericht in Zivil-und Strafsachen Verfahrenshilfe beantragt werden. |
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